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Satzung des Vereines

Satzung des Reservisten-Ausbildungszugs

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Reservisten-Ausbildungszug abgekürzt RAZ.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Siegburg.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist:

– Reservistenarbeit nach den Richtlinien und Bestimmungen des BMVg,

– die Ausbildung und Weiterbildung, Militärische Ausbildung und politische Bildung von Reservisten und Interessierten,

– die Pflege der Kameradschaft und des Zusammenhalts,

– die Wahrung soldatischer Traditionen,

– die Förderung des demokratischen Staatswesens.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Verbandsmitteln. Angemessene Aufwandsentschädigungen, deren Höhe der Vorstand festlegt, sind zulässig.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verbandszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Der RAZ vertritt aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er leistet seinen Beitrag zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr im Rahmen des Völkerrechts und des Grundgesetzes.

6. Der RAZ ist überparteilich.

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede volljährige Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

2. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verein. Interessierte bewerben sich schriftlich; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss.

3. Es gibt:

– aktive Mitglieder,

– Fördermitglieder,

– Ehrenmitglieder.

4. Die Mitgliedschaft endet durch:

– Austritt (schriftlich gegenüber dem Vorstand), Ein Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende zu erklären. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

– Tod,

– Ausschluss.

5. Ein Ausschluss kann erfolgen bei:

– schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung,

– grobem Verstoß gegen die Kameradschaft oder das Ansehen des Vereins.

– wenn ein Jahresbeitrag ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde und vom Beitragsschuldner nach schriftlicher Mahnung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt wird,

– ein Verstoß gegen die Grundsätze der freiheitlich- demokratischen Grundordnung oder gegen die satzungsgemäßen Grundsätze des Vereins oder gegen die Pflicht zur Kameradschaft dem Vorstand und/oder anderen Mitgliedern gegenüber.

– der Ausschluss bedarf eines Vorstandsbeschlusses mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er wird wirksam mit der Zustellung des Beschlusses an das Mitglied.

– dem Mitglied ist vor dem Ausschluss die Möglichkeit der Verteidigung zu geben. Zu definieren wäre außerdem der Unterschied zwischen schwerwiegendem und grobem Verstoß

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sie können an den allgemeinen Veranstaltungen des RAZ teilnehmen, zu denen sie eingeladen sind. Mitglieder dürfen  Anträge stellen.

2. Aktive Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

3. Die Mitglieder verpflichten sich, die Satzung zu achten, die Ziele des Vereins zu fördern und Beiträge pünktlich zu entrichten.

4. Alle Mitglieder sind verpflichtet untereinander Kameradschaft zu pflegen und jede Schädigung des Ansehens des RAZ, seiner Repräsentanten und seiner Gliederungen zu unterlassen.

6. Alle Mitglieder sind verpflichtet den RAZ bei der Erreichung seiner Satzungszwecke und – Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse der Organe des RAZ einzuhalten.

§5 Beiträge

1. Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der sich wie folgt zusammensetzt:

   a) einem Grundbeitrag je Mitglied in Höhe von 4,50 € pro Jahr, der an den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. abgeführt wird,

   b) einem Vereinsbeitrag, der zur Deckung der laufenden Kosten des Reservisten-Ausbildungszugs dient.

2. Die Höhe des Vereinsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung,

2. der Vorstand.

§7 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.

2. Sie wird vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich einberufen.

3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über:

– die Entlastung des Vorstands,

– die Wahl des Vorstands,

– Satzungsänderungen,

– die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,

– die Auflösung des Vereins.

4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

§8 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

– dem 1. Vorsitzenden,

– dem 2. Vorsitzenden,

– dem Schatzmeister,

– dem Schriftführer.

2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende; jeder ist allein vertretungsberechtigt.

4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

6. Über Zahl und Art der Beisitzer entscheidet der Vorstand. Beisitzer haben nur beratende Funktion und kein Stimmrecht.

§9 Kassenprüfung

1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für jeweils zwei Jahre.

2. Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.

§10 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.

2. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V., der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

§11 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am [Datum der Gründung einsetzen] in Siegburg beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Siegburg, [Datum]

Unterschriften der Gründungsmitglieder:

– …………………………………………..

– …………………………………………..

– …………………………………………..

§2 Gemeinnützigkeit

1. Der RAU verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes

„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des RAZ dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet

werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus

Verbandsmitteln. Angemessene Aufwandsentschädigungen,

deren Höhe der  Vorstand festlegt, sind zulässig.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck

fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen

begünstigt werden.

Anlagen:

1 Zweck des Vereins

Die Reservistenarbeit verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Sie fördert die Allgemeinheit, indem sie die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland unterstützt und somit einen Beitrag zur inneren und äußeren Sicherheit leistet.

Durch Aus- und Weiterbildung der Reservisten wird deren Fähigkeit zur Unterstützung der Streitkräfte sowie zur Krisenbewältigung verbessert. Damit trägt die Reservistenarbeit zur Stärkung des staatlichen Sicherheits- und Verteidigungsauftrags bei.

Zudem fördert die Tätigkeit das verantwortungsbewusste Engagement der Mitglieder im Rahmen der bürgerschaftlichen Pflicht und unterstützt Maßnahmen zur Katastrophenhilfe und Gefahrenabwehr.

Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und selbstlos, ohne die Absicht einer wirtschaftlichen Gewinnerzielung. Dadurch dient die Reservistenarbeit dem Gemeinwohl und entspricht den Anforderungen an gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung.

2 Die zentralen Aufgaben

Förderung der Verteidigungsbereitschaft:
Die Kameradschaft organisiert Aus- und Weiterbildungen für Reservisten, um deren militärische Fähigkeiten und Kenntnisse zu erhalten und zu erweitern. Dies trägt zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte bei.

Pflege der Kameradschaft und des Gemeinschaftsgefühls:
Durch regelmäßige Treffen und gemeinsame Veranstaltungen wird der Zusammenhalt unter ehemaligen Soldaten und Reservisten gefördert. Dies unterstützt die soziale Integration und das Verantwortungsbewusstsein.

Bürgerschaftliches Engagement und Katastrophenhilfe:
Die Kameradschaft beteiligt sich an Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder anderen Notlagen, und unterstützt zivile Behörden auf freiwilliger Basis.

Förderung des Verständnisses für Sicherheitspolitik und Öffentlichkeitsarbeit für die Bundeswehr:
Die Reservistenkameradschaft informiert die Öffentlichkeit und ihre Mitglieder über sicherheitspolitische Themen sowie die Rolle und Bedeutung der Bundeswehr. Durch Öffentlichkeitsarbeit trägt sie zur Akzeptanz und zum positiven Ansehen der Streitkräfte in der Gesellschaft bei.

Ehrenamtliche und selbstlose Tätigkeit:
Alle Aktivitäten erfolgen ohne wirtschaftliche Interessen und basieren auf freiwilligem Engagement zum Wohle der Allgemeinheit.

Völkerverständigung

Aktives Eintreten für Völkerverständigung sowie für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa

  • Vertreten der Idee eines föderalen Europas der Nationalstaaten;
  • Verwirklichung einer europäischen Sicherheitsstruktur;
  • Unterstützung gesellschaftlicher Kräfte und Organisationen, die diese Ziele teilen.

Förderung des demokratischen Staatswesens und der wehrhaften Demokratie auf der Grundlage der staatlichen Gewaltmonopols

  • Öffentliches Eintreten für die Wahrung von Recht und Ordnung
  • und die Verteidigung der Grund- und Menschenrechte als
  • Fundament unseres Staates;
  • Unterstützung der Landes- und Bündnisverteidigung.

Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte, Soldaten- und Reservistenbetreuung

  • Eintreten für die gesellschaftliche Akzeptanz der Bundeswehr;
  • Reservistenarbeit gemäß den Richtlinien der Bundeswehr in enger Kooperation mit anderen Reservisten Verbänden
  • Teilnahme an / Veranstaltung von militärischen Ausbildungen und Übungen;
  • Förderung von Patenschaften mit militärischen Einheiten;
  • Stärkung des Ansehens Deutschlands und seiner Soldaten im In- und Ausland;
  • Zusammenarbeit und Austausch mit in- und ausländischen Militär- und Partnerorganisationen.

Erhalt und Pflege militärischer Traditionen, Tugenden und Fähigkeiten

  • Pflege der Kameradschaft und des soldatischen Liedgutes;
  • Vertiefung historischer und zeitgeschichtlicher Themen insbesondere aus der Militärgeschichte und Förderung gesellschaftlichen Engagements hierzu;
  • Vermittlung, Wahrung und Erhalt soldatischer Traditionen einschließlich historischer Uniformen und Fahnen.

(5) Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit

  • Organisation und Durchführung von Trainings und Abnahmen für das deutsche und das bayerische Sportabzeichen;
  • Teilnahme an und Durchführung von Märschen zur Verbesserung von Kondition und Ausdauer;

Unterstützung bedürftiger Soldaten, BSB-Mitglieder und Angehöriger

  • Hilfestellung für Soldaten und deren Familien bei oder nach Auslandseinsätzen sowie in Problemsituationen;
  • Unterstützung in Not geratener Mitglieder sowie aktiver und ehemaliger Soldaten und deren Angehörigen.

Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie an Gefallene und Vermisste, Denkmalschutz und Denkmalpflege

  • Organisation und Beteiligung von/an Gedenkveranstaltungen für Gefallene, Vermisste und Kriegsopfer als Mahnung für den Frieden;
  • Aktive Teilnahme am Volkstrauertag;
  • Unterstützung der Kriegsgräberpflege in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V.;
  • Pflege und Erhalt von Kriegsehrenmalen im In- und Ausland.

Förderung des traditionellen Brauchtums sowie der Heimatpflege und Heimatkunde, Erhalt von lokaler und regionaler Historie

  • Förderung lokaler und regionaler Geschichtsschreibung;
  • Schutz und Erhalt von historischen Vereinsfahnen und Uniformen als Kulturgut;